Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post AG als Vertrauensdiensteanbieter für die Zustellung elektronischer Einschreiben qualifiziert. Geschäftskunden können ab sofort Ausschreibungsprozesse, Vertragsabschlüsse oder Fristsachen erledigen. Vor dem Hintergrund der sog. eIDAS-Verordnung der Europäischen Union, die den europaweit gültigen Rechtsrahmen für verschiedene elektronische Dienste festlegt, können Kunden nachweisen, dass das jeweilige Schreiben bzw. der tatsächlich geschriebene Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt versendet wurde und eingegangen ist.
Die EU-Verordnung Nr. 910/2014, kurz eIDAS, enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.
Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Durch die Verordnung werden Mängel des bisherigen Signaturgesetzes behoben und es wird Rechtssicherheit bei digitalen Transaktionen geschaffen.