Darauf Brief und Siegel: eIDAS-Verordnung macht den Weg für Online-Unterschrift frei

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Ab 1. Juli 2016 ist die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS)  in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel – und damit der eID-Funktion – und Vertrauensdienste geschaffen. Als EU-Verordnung ist die eIDAS-Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Umsetzung im Bereich der elektronischen Identifizierung ist bis zum 18. September 2018 abzuschließen.

Die eIDAS-Verordnung ist ein wichtiger Schritt – haben sich elektronische Signaturen doch in der Breite bis heute nicht durchsetzen können. Der oftmals hohe organisatorische und technische Aufwand hat dies verhindert. Wichtigste Neuerung der EU-Verordnung ist der Einsatz einer sicheren, aber zugleich auch benutzerfreundlichen Online-Signatur über Smartphones und Tablets – die sogenannte Fernsignatur. Erstmals ist dank eIDAS eine elektronische Unterschrift auch ohne Signaturkarte und Lesegerät möglich.

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet sich von den deutschen Vorschriften vor allem dadurch, dass keine Anforderungen an die Signaturanwendungskomponenten gestellt werden, die bei der Erstellung und Überprüfung von digitalen Signaturen, Zeitstempeln und Siegeln eingesetzt werden. Während die deutsche Signaturrichtlinie beispielsweise eine „sichere Lese- und Anzeigeeinheit“ (Karten-Lesegerät mit BSI-Siegel) vorschreibt, ist dies nach der EU-Verordnung nicht mehr notwendig. Allein die Identität desjenigen, der eine digitale Unterschrift leistet, muss mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ nachgewiesen werden. Damit biete die europäische Verordnung für Vertrauensdienste gute Chancen, qualifizierte digitale Signaturen im Verbund mit dem neuen Personalausweis einfach zu nutzen. Auch die bisher wenig erfolgreiche De-Mail könnte im europäischen Verbund an Attraktivität gewinnen.

Der Stempel ist im Internetzeitalter angekommen

Ein weiterer neuer eIDAS-Dienst ist das elektronische Siegel. Dieser digitale Stempel stellt den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weist nach, dass sie von einer bestimmten juristischen Person stammen. Das neue eIDAS-Siegel schließt eine Lücke in der elektronischen Kommunikation: Das Siegel ist, im Gegensatz zur Online-Unterschrift, nicht an eine einzelne Person gebunden, sondern an eine Organisation.

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