Ab 1. Juli 2016 ist die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS) in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten. Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel – und damit der eID-Funktion – und Vertrauensdienste geschaffen. Als EU-Verordnung ist die eIDAS-Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Umsetzung im Bereich der elektronischen Identifizierung ist bis zum 18. September 2018 abzuschließen. Artikel teilenFacebookTwitter
Weiterlesen