Der mehrwöchige Streik der Post zeigt noch immer Folgewirkungen. Vor allem Onlinehändler leiden darunter, denn das Transportrisiko bei einer Lieferung an einen Verbraucher trägt der Händler.
Für die Kunden bedeutet dies noch immer eine Geduldsprobe, die immer noch auf die Pakete warten, die während des Poststreiks nicht transportiert wurden. Auch Wochen nach dem Streik-Ende sind immer noch nicht alle Pakete beim Kunden angekommen. Eine Stichprobe von Trusted Shops hat ergeben: Bei 70 Prozent der befragten Shopbetreiber sind bis heute noch nicht alle Pakete ausgeliefert worden. Für Onlinehändler bedeutet dies ein finanzielles Problem. Denn das Transportrisiko bei einer Lieferung an einen Verbraucher trägt der Shopbetreiber. Teilweise bleibt ihm nichts anderes übrig, als dem Kunden die Ware erneut zuzusenden. Die Kosten für die verlorengegangenen Sendungen müsse zunächst der Händler tragen. Unter Umständen könne er aber Ansprüche gegen den Transportdienstleister geltend machen.
Hinzu komme, dass die Widerrufsfrist erst mit dem Zeitpunkt der Zustellung beim Kunden zu laufen beginnt. Innerhalb dieser Widerrufsfrist kann der Onlinekäufer den Kaufvertrag über die bestellte Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen und gegebenenfalls bezahltes Geld zurückfordern. Müssten die Kunden zu lange auf ein Paket warten, steige die Wahrscheinlichkeit eines Widerrufs exponentiell an.