Hoffen und Bangen: Bundesländer auf den elektronischen Rechtsverkehr nicht vorbereitet

Spätestens ab 2022 dürfen Anwälte laut dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmte Schriftsätze nur noch elektronisch einreichen. Fünf Bundesländer wollen hier schneller sein und planen die entsprechenden Regelungen fakultativ bereits in vier Jahren einzuführen. So weit, so gut. Wie so oft klaffen Wunsch und Wirklichkeit jedoch weit auseinander. Denn: Nach wie vor fehlen die Voraussetzungen um den elektronischen Rechtsverkehr einführen zu können. Haupthindernis ist dabei der mangelnde Breitbandausbau.Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs schreitet nicht in dem notwendigen Tempo voran, so lautet dass deprimierenden Ergebnis einer aktuelle Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter den Justizverwaltungen der Bundesländer.
Allein drei Länder, nämlich die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie Sachsen-Anhalt konnten in der DAV-Umfrage eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen bejahen. Nur sieben Bundesländer verfolgen konkrete Ausbauprojekte. Sieben Landesjustizverwaltungen verwiesen in der Frage auf andere Landesministerien, die dafür zuständig seien. An der Reihe wären die Justizministerien, die konkrete Anforderungen an den Breitbandausbau benennen sollen.
Die elektronische Postzustellung wird ins Stocken geraten: Nur vier Bundesländer führen Erhebungen über das Postaufkommen in Papierform durch, um den künftigen Bedarf abschätzen zu können. Viele Bundesländer wissen also nicht genau was mit dem elektronischen Rechtsverkehr auf sie zukommt. Laut DAV-Studie hoffen die Länder darauf, „dass es schon gut gehen werde“. Quelle: heise.de

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