Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post AG als Vertrauensdiensteanbieter für die Zustellung elektronischer Einschreiben qualifiziert. Geschäftskunden können ab sofort Ausschreibungsprozesse, Vertragsabschlüsse oder Fristsachen erledigen. Vor dem Hintergrund der sog. eIDAS-Verordnung der Europäischen Union, die den
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